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Preisangaben zzgl.
19 Prozent MwSt.
Der bahrena-Bürgertreff ist eine Begegnungsstätte
im neu entstandenen Ortszentrum von HH-Bahrenfeld.
Er steht den Bahrenfeldern und ihren Gästen
für die verschiedensten Anlässe zur
Verfügung. Kulturelle Aktivitäten sollen
dort genauso Platz finden wie Seminare, Tagungen
und natürlich auch Familienfeiern. Die Art
der Vermietung, die gewünschten Räume,
und die Termine werden mit den dazu befugten Mitarbeitern
von Nutzmüll e.V. vertraglich in schriftlicher
Form vereinbart. Die Mitarbeiter von Nutzmüll
e.V. behalten sich vor, Veranstaltungen, die nicht
mit den grundsätzlichen Zielen des Vereins
vereinbar sind, nicht zu gestatten. Sollte dies
erst bei oder nach Vertragsabschluss bekannt werden,
hat der Verein das Recht, kurzfristig vom Vertrag
zurückzutreten.
Nutzmüll e.V. sorgt dafür, dass die
gemieteten Räume, wie besichtigt und vertraglich
vereinbart zum gewünschten Termin zur Verfügung
stehen.
Alle, über die Grundausstattung hinausgehenden Leistungen
sind vertraglich im Einzelnen festzulegen.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten
Schäden in voller Höhe. Das gilt für
alle Schäden, die durch die Nutzer der jeweiligen
Veranstaltung entstehen. Nutzmüll e.V. empfiehlt
bei der geplanten Veranstaltung, für den
Mietgegenstand, eine Haftpflicht- und Personenschutzversicherung
abzuschließen. Alle, mit der Beseitigung
der Schäden, entstehenden Kosten gehen zu
Lasten des Mieters.
Pflichten des Mieters
Der Mieter darf die gemieteten Räume
nicht an Dritte vermieten. Der Mieter ist Veranstalter.
Der Mieter ist somit für alle daraus resultierenden
Pflichten verantwortlich. Für behördliche
Genehmigungen muss er deshalb selbst sorgen und
die Gebühren dafür selbst tragen. Nur
die vertraglich vereinbarten Veranstaltungsformen
sind zulässig. Bei einer Abweichung vom Mietzweck
kann Nutzmüll e.V. die Veranstaltung abbrechen.
Grundsätzlich haftet Nutzmüll e.V. nicht
für eventuelle Schäden, die durch eine
nicht vertragsgemäße Nutzung der Räume
entstehen.
Die Mieterin/ der Mieter hat Störungen
wie z.B. Lärmbelästigung der Nachbarschaft
(Abspielen lauter Musik im Rahmen von Feierlichkeiten
bei geöffneten Fenstern) und anderer Nutzer
in angrenzenden Räumen zu vermeiden. Die
Kosten für evt. Anzeigen sind vom Mieter
zu tragen. Das Hausrecht liegt bei Nutzmüll
e. V. Den Anweisungen von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern von Nutzmüll e.V. sind folge
zu leisten.
Die überlassenen Räume werden in dem
vertraglich vereinbarten Zustand übergeben.
Abweichungen sind unverzüglich bei Beginn
der Veranstaltung mitzuteilen, ansonsten gilt
der vertraglich vereinbarte Zustand und Leistungsumfang.
Nach Ablauf ist der Anfangszustand bei Übergabe
oder ein vertraglich vereinbarter anderer Zustand
wieder herzustellen.
Der Mieter hat die Pflicht, Beschädigungen
der Räume oder des Inventars unverzüglich
mitzuteilen. Das gilt auch für besondere
Vorkommnisse, wie zum Beispiel Beschwerden von
Nachbarn.
Der Mieter trägt sämtliche aus der
Raumnutzung entstehenden Zahlungsverpflichtungen
gegenüber Dritter, wie GEMA-Gebühren,
Künstlersozialkasse, Autorenrechte etc.
Schließungsregelungen
Nutzmüll e.V. sorgt für die vertragliche
Zugänglichkeit der Räume. Eventuell
überlassene Schlüssel gehören zu
einer Schließanlage größeren
Umfangs. Bei Verlust der überlassenen Schlüssel
haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung
verlorener Schlüssel und für den Austausch
von Schließzylindern und die damit verbundenen
Lohnarbeiten einer von Nutzmüll e.V. beauftragten
Fachfirma. Nach Beendigung der Veranstaltung
sind sämtliche Türen insbesondere auch
die Haustür nach verlassen des Gebäudes
abzuschließen.
Sicherheit/ Verhalten in Notfällen
Nutzmüll e.V. weist darauf hin, dass alle
Sicherheitsbestimmungen einzuhalten sind, die
bei öffentlichen Veranstaltungen zu beachten
sind. So sind z.B. die ausgeschilderten
Fluchtwege unbedingt freizuhalten. Bei
Notfällen sind folgende Rufnummern wichtig:
Feuer: 112
Polizei: 42865-2510
Gesundheit: 22 80
22
Ärztlicher Notfalldienst Hamburg
Reinigungspflichten/Müllabfuhr
Der Mieter ist für die Reinigung der überlassenen
Räumlichkeiten verantwortlich und hat die
Räume so zu verlassen wie sie übernommen
worden sind. Der Bürger- sowie die Seminarräume
sind in jedem Fall besenrein zu übergeben.
Die Reinigung und Pflege des Holzfußbodens
im Bürgerraum geschieht ausschließlich
durch Fachpersonal von Nutzmüll e.V..
Wenn die Räume nicht ordnungsgemäß
und sauber verlassen werden, ist eine kostenpflichtige
Endreinigung fällig (Preise s. Mietkonditionen).
Der Mieter ist für die Entsorgung von Müll
verantwortlich, der über das Fassungsvermögen
der bereitgestellten Behälter hinausgeht.
Wir empfehlen hierfür die Nutzung von Müllsäcken
der Stadt Hamburg, in deren Kaufpreis bereits
die Entsorgungsgebühr enthalten ist.
Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
Die vereinbarte Miete ist spätestens
bis eine Woche vor dem vereinbarten Nutzungstermin
fällig und im Voraus zu zahlen. Bei einer
längeren Nutzungsdauer als vertraglich festgelegt,
ist Nutzmüll e.V. berechtig proportional
zur vereinbarten Nutzungsdauer einen Mietaufschlag
zu berechnen. Bei Behinderung einer Folgenutzung
haftet der Mieter für entstehende Folgeschäden.
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag zahlt
der Mieter einen Schadensersatz:
bei einer Stornierung binnen 9 Wochen 25 % des vereinbarten
Mietpreises
bei einer Stornierung binnen 6 Wochen 50 % des vereinbarten
Mietpreises
bei einer Stornierung binnen 3 Wochen 100 %
des vereinbarten Mietspreises
Nutzmüll e.V. kann seinerseits bis zu 9
Wochen vor Mietbeginn den Vertrag ohne Angabe
von Gründen kündigen. Falls aufgrund
höherer Gewalt oder technischer Gegebenheiten
ein gemieteter Raum zum vereinbarten Termin nicht
zur Verfügung stehen sollte, bemüht
sich Nutzmüll e.V., einen Ersatztermin zur
Verfügung zu stellen.
Kaution
Bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungstermin
ist ebenfalls eine Kaution in Höhe von 300
€ in bar oder per Überweisung zu entrichten.
Die Kaution wird in voller Höhe binnen 5
Werktagen nach Abnahme der Räume zurückgezahlt.
Falls es bei der Abnahme zu Beanstandungen kommt,
teilt Nutzmüll e.V. die Gründe sofort
mit, und behält die Kaution so lange ein,
bis die etwaigen Schadensansprüche geklärt
sind.
Zusatzvereinbarungen
Zusatzvereinbarungen bedürfen der schriftlichen
Form. Sollte sich eine im Vertrag enthaltene Klausel
als unwirksam erweisen, sind der Vertrag und die
Geschäftsbedingungen jedoch als Ganzes weiterhin
gültig.
Erfüllungsort und Gerichtstand sind Hamburg.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen als angenommen.
Für den vereinbarten Mietpreis und anderer Zahlungen
gilt das Geschäftskonto von Nutzmüll
e.V.:
Hamburger Sparkasse
BLZ 200 505 50
Konto-Nummer 1257
120 434
Stand: 20. März 2007 |