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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Vermietungen; Stand: 20.03.2007

 

Alle Preisangaben zzgl.
19 Prozent MwSt.

Der bahrena-Bürgertreff ist eine Begegnungsstätte im neu entstandenen Ortszentrum von HH-Bahrenfeld. Er steht den Bahrenfeldern und ihren Gästen für die verschiedensten Anlässe zur Verfügung. Kulturelle Aktivitäten sollen dort genauso Platz finden wie Seminare, Tagungen und natürlich auch Familienfeiern. Die Art der Vermietung, die gewünschten Räume, und die Termine werden mit den dazu befugten Mitarbeitern von Nutzmüll e.V. vertraglich in schriftlicher Form vereinbart. Die Mitarbeiter von Nutzmüll e.V. behalten sich vor, Veranstaltungen, die nicht mit den grundsätzlichen Zielen des Vereins vereinbar sind, nicht zu gestatten. Sollte dies erst bei oder nach Vertragsabschluss bekannt werden, hat der Verein das Recht, kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten.

Nutzmüll e.V. sorgt dafür, dass die gemieteten Räume, wie besichtigt und vertraglich vereinbart zum gewünschten Termin zur Verfügung stehen.

Alle, über die Grundausstattung hinausgehenden Leistungen sind vertraglich im Einzelnen festzulegen.

Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden in voller Höhe. Das gilt für alle Schäden, die durch die Nutzer der jeweiligen Veranstaltung entstehen. Nutzmüll e.V. empfiehlt bei der geplanten Veranstaltung, für den Mietgegenstand, eine Haftpflicht- und Personenschutzversicherung abzuschließen. Alle, mit der Beseitigung der Schäden, entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Pflichten des Mieters
Der Mieter darf die gemieteten Räume nicht an Dritte vermieten. Der Mieter ist Veranstalter. Der Mieter ist somit für alle daraus resultierenden Pflichten verantwortlich. Für behördliche Genehmigungen muss er deshalb selbst sorgen und die Gebühren dafür selbst tragen. Nur die vertraglich vereinbarten Veranstaltungsformen sind zulässig. Bei einer Abweichung vom Mietzweck kann Nutzmüll e.V. die Veranstaltung abbrechen. Grundsätzlich haftet Nutzmüll e.V. nicht für eventuelle Schäden, die durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung der Räume entstehen.

Die Mieterin/ der Mieter hat Störungen wie z.B. Lärmbelästigung der Nachbarschaft (Abspielen lauter Musik im Rahmen von Feierlichkeiten bei geöffneten Fenstern) und anderer Nutzer in angrenzenden Räumen zu vermeiden. Die Kosten für evt. Anzeigen sind vom Mieter zu tragen. Das Hausrecht liegt bei Nutzmüll e. V. Den Anweisungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Nutzmüll e.V. sind folge zu leisten.

Die überlassenen Räume werden in dem vertraglich vereinbarten Zustand übergeben. Abweichungen sind unverzüglich bei Beginn der Veranstaltung mitzuteilen, ansonsten gilt der vertraglich vereinbarte Zustand und Leistungsumfang. Nach Ablauf ist der Anfangszustand bei Übergabe oder ein vertraglich vereinbarter anderer Zustand wieder herzustellen.

Der Mieter hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Das gilt auch für besondere Vorkommnisse, wie zum Beispiel Beschwerden von Nachbarn.

Der Mieter trägt sämtliche aus der Raumnutzung entstehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritter, wie GEMA-Gebühren, Künstlersozialkasse, Autorenrechte etc.

Schließungsregelungen
Nutzmüll e.V. sorgt für die vertragliche Zugänglichkeit der Räume. Eventuell überlassene Schlüssel gehören zu einer Schließanlage größeren Umfangs. Bei Verlust der überlassenen Schlüssel haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung verlorener Schlüssel und für den Austausch von Schließzylindern und die damit verbundenen Lohnarbeiten einer von Nutzmüll e.V. beauftragten Fachfirma. Nach Beendigung der Veranstaltung sind sämtliche Türen insbesondere auch die Haustür nach verlassen des Gebäudes abzuschließen.

Sicherheit/ Verhalten in Notfällen
Nutzmüll e.V. weist darauf hin, dass alle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten sind, die bei öffentlichen Veranstaltungen zu beachten sind. So sind z.B. die ausgeschilderten Fluchtwege unbedingt freizuhalten. Bei Notfällen sind folgende Rufnummern wichtig:

Feuer: 112

Polizei: 42865-2510

Gesundheit: 22 80 22
Ärztlicher Notfalldienst Hamburg

Reinigungspflichten/Müllabfuhr
Der Mieter ist für die Reinigung der überlassenen Räumlichkeiten verantwortlich und hat die Räume so zu verlassen wie sie übernommen worden sind. Der Bürger- sowie die Seminarräume sind in jedem Fall besenrein zu übergeben. Die Reinigung und Pflege des Holzfußbodens im Bürgerraum geschieht ausschließlich durch Fachpersonal von Nutzmüll e.V..
Wenn die Räume nicht ordnungsgemäß und sauber verlassen werden, ist eine kostenpflichtige Endreinigung fällig (Preise s. Mietkonditionen).

Der Mieter ist für die Entsorgung von Müll verantwortlich, der über das Fassungsvermögen der bereitgestellten Behälter hinausgeht. Wir empfehlen hierfür die Nutzung von Müllsäcken der Stadt Hamburg, in deren Kaufpreis bereits die Entsorgungsgebühr enthalten ist.

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
Die vereinbarte Miete ist spätestens bis eine Woche vor dem vereinbarten Nutzungstermin fällig und im Voraus zu zahlen. Bei einer längeren Nutzungsdauer als vertraglich festgelegt, ist Nutzmüll e.V. berechtig proportional zur vereinbarten Nutzungsdauer einen Mietaufschlag zu berechnen. Bei Behinderung einer Folgenutzung haftet der Mieter für entstehende Folgeschäden.

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag zahlt der Mieter einen Schadensersatz:

bei einer Stornierung binnen 9 Wochen 25 % des vereinbarten Mietpreises

bei einer Stornierung binnen 6 Wochen 50 % des vereinbarten Mietpreises

bei einer Stornierung binnen 3 Wochen 100 % des vereinbarten Mietspreises

Nutzmüll e.V. kann seinerseits bis zu 9 Wochen vor Mietbeginn den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Falls aufgrund höherer Gewalt oder technischer Gegebenheiten ein gemieteter Raum zum vereinbarten Termin nicht zur Verfügung stehen sollte, bemüht sich Nutzmüll e.V., einen Ersatztermin zur Verfügung zu stellen.

Kaution
Bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungstermin ist ebenfalls eine Kaution in Höhe von 300 € in bar oder per Überweisung zu entrichten. Die Kaution wird in voller Höhe binnen 5 Werktagen nach Abnahme der Räume zurückgezahlt. Falls es bei der Abnahme zu Beanstandungen kommt, teilt Nutzmüll e.V. die Gründe sofort mit, und behält die Kaution so lange ein, bis die etwaigen Schadensansprüche geklärt sind.

Zusatzvereinbarungen
Zusatzvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Sollte sich eine im Vertrag enthaltene Klausel als unwirksam erweisen, sind der Vertrag und die Geschäftsbedingungen jedoch als Ganzes weiterhin gültig.

Erfüllungsort und Gerichtstand sind Hamburg.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

Für den vereinbarten Mietpreis und anderer Zahlungen gilt das Geschäftskonto von Nutzmüll e.V.:

Hamburger Sparkasse
BLZ 200 505 50
Konto-Nummer 1257 120 434

Stand: 20. März 2007

 

 
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